Wer kann in die LUEGETEN eintreten? Die LUEGETEN steht Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Zug zur Verfügung, sofern sie pflegerische Leistungen benötigen. In der Altersheimabteilung finden betagte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Menzingen betreute Wohnmöglichkeiten. Auch ausserkantonale, pflegebedürftige Bewohner finden bei uns Aufnahme. Für Menschen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zug gelten spezielle Finanzierungsbedingungen. Bietet die LUEGETEN auch ein Ferienpflegebett an? Ja, es besteht die Möglichkeit zwischen 5 und 30 Tagen einen Kurzaufenthalt in der LUEGETEN, z.B. zur Entlastung von Angehörigen, zu reservieren. Nehmen Sie mit uns rechtzeitig Kontakt auf. Welche Möbel und Einrichtungen stellt die LUEGETEN zur Verfügung? Alle Zimmer sind mit Telefon-, Radio- und TV-Anschluss ausgerüstet. Der Anschluss und die Gebühren für das Telefon werden dem Bewohner belastet. Gebührenfrei sind Radio- und TV-Empfang. Bett, Nachttisch, Vorhänge und ein Einbauschrank werden vom Haus gestellt. Alle weiteren Einrichtungsgegenstände kann der Bewohner selber mitnehmen. Er kann das Zimmer so einrichten, wie er gerne möchte. Bett- und Frottierwäsche wird ebenfalls von der LUEGETEN gestellt und ist im Preis inbegriffen. Das Waschen der Privatwäsche kann uns gegen Verrechnung übertragen werden. Wer ist verantwortlich für die medizinische Betreuung? Unser Heimarzt, Dr. med. Markus Giger, ist verantwortlich für die Betreuung unserer Bewohner/innen, welche in der Pflegeabteilung leben. Die Kosten für Arzt und Arznei sind in der Pflegetaxe inbegriffen. Nicht inbegriffen sind allfällige Kosten für den Beizug eines weiteren Arztes auf Verlangen des Bewohners, sowie Zuzug eines Spezialisten oder auch der Besuch des Zahnarztes. Wann kann man die Bewohner besuchen? Es gibt keine Einschränkungen der Besuchszeit. Ich möchte mit meinen Eltern den Geburtstag feiern, kann man dies in der LUEGETEN auch? Selbstverständlich, wir können Ihnen für Ihre private Geburtstagsfeier oder ein anderes persönliches Fest Räume und Verpflegung nach Ihren Wünschen anbieten. Muss ich jemanden in der jetzigen Wohngemeinde abmelden, wenn er nun in der LUEGETEN lebt? Nein, der zivilrechtliche Wohnsitz wird durch den Heimeintritt nicht verändert. |